Ja, Schulabsentismus kann als eine Art von Kindeswohlgefährd betrachtet werden. Dies lässt sich durch bestehende Gesetze und die grundlegenden Bedürfnisse von Kindern begründen. 1. **Gesetzliche Grundlage**: - In Deutschland besteht eine Schulpflicht, die im Grundgesetz (Art. 7 GG) und in den Schulgesetzen der Bundesländer verankert ist. Diese Pflicht dient dem Schutz des Kindesrechts auf Bildung. - Das Jugendamt kann gemäß § 1666 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eingreifen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Schulabsentismus kann als eine solche Gefährdung angesehen werden, da er die Bildung und damit die Zukunftschancen des Kindes beeinträchtigt. 2. **Bedürfnisse von Kindern**: - **Bildung**: Kinder haben ein Recht auf Bildung, das in der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 28) festgeschrieben ist. Regelmäßiger Schulbesuch ist essenziell für die kognitive und soziale Entwicklung. - **Soziale Integration**: Schule bietet nicht nur Bildung, sondern auch soziale Interaktion und Integration, die für die emotionale und soziale Entwicklung wichtig sind. - **Struktur und Sicherheit**: Regelmäßiger Schulbesuch gibt Kindern eine feste Struktur und Sicherheit im Alltag, was für ihre psychische Gesundheit wichtig ist. Wenn ein Kind regelmäßig die Schule schwänzt, wird ihm nicht nur der Zugang zu Bildung verwehrt, sondern es kann auch sozial isoliert werden und in seiner Entwicklung zurückbleiben. Daher kann Schulabsentismus als eine Form der Kindeswohlgefährdung angesehen werden, die staatliches Eingreifen rechtfertigt.