Wie lautet das § 274 Prüfungsschema im Jura?

Antwort

Das Prüfungsschema für § 274 StGB (Urkundenunterdrückung) im deutschen Strafrecht umfasst in der Regel folgende Punkte: 1. **Tatbestand** - **Objektiver Tatbestand** - Tatobjekt: Urkunde oder technische Aufzeichnung - Tathandlung: Vernichten, Beschädigen, Unterdrücken - **Subjektiver Tatbestand** - Vorsatz (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung) - Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen 2. **Rechtswidrigkeit** - Keine Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr, Einwilligung) 3. **Schuld** - Schuldfähigkeit - Keine Entschuldigungsgründe (z.B. Notstand) 4. **Strafzumessung** - Mögliche Strafmilderungs- oder Strafschärfungsgründe Dieses Schema dient als Leitfaden für die Prüfung des § 274 StGB und kann je nach Fallkonstellation angepasst werden.

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