Was ist die Probezeit im BBIG?

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Die Probezeit im Rahmen des Berufsbildungsgesetz (BBiG) beträgt in der Regel bis zu vier Monate. Während dieser Zeit können sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden. Die Probezeit dient dazu, festzustellen, ob die Ausbildung für beide Seiten geeignet ist. In einigen Fällen kann die Probezeit auch länger oder kürzer sein, abhängig von den individuellen Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag.

Kategorie: Bildung Tags: Probezeit BBIG Ausbildung

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