Welche Pflichten hat der Ausbildende gemäß BBiG?

Antwort

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt verschiedene Pflichten für den Ausbildenden fest. Zu den wichtigsten Pflichten gehören: 1. **Ausbildungspflicht**: Der Ausbildende muss dafür sorgen, dass dem Auszubildenden die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. 2. **Freistellungspflicht**: Der Ausbildende muss den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht und für Prüfungen freistellen. 3. **Vergütungspflicht**: Der Ausbildende muss dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. 4. **Fürsorgepflicht**: Der Ausbildende muss die charakterliche Förderung des Auszubildenden unterstützen und dafür sorgen, dass der Auszubildende nicht gefährdet wird. 5. **Zeugnispflicht**: Der Ausbildende muss dem Auszubildenden nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis ausstellen. Diese Pflichten sind im BBiG festgelegt und dienen dazu, eine qualitativ hochwertige und faire Ausbildung sicherzustellen. Weitere Informationen zum BBiG findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: [BBiG](https://www.bmbf.de/de/das-berufsbildungsgesetz-berufsbildung-modern-und-attraktiv-zu-gestalten-1696.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten