Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsanschnitt der Fachoberschule in Hessen als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung?

Antwort

In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule nicht als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Die Fachhochschulreifeprüfung selbst wird erst am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts abgelegt.

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