Ist die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS das gleiche wie das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife?

Antwort

Nein, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) und das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife sind nicht dasselbe. 1. **Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS**: Dies bedeutet, dass du die Voraussetzungen, um in das zweite Jahr der Fachoberschule (FOS 12) aufzusteigen, nicht erfüllt hast. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. unzureichende Leistungen im ersten Jahr (FOS 11) oder das Nichtbestehen bestimmter Prüfungen oder Praktika. 2. **Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife**: Dies bedeutet, dass du die Abschlussprüfungen am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts (FOS 12) nicht bestanden hast. Die Fachhochschulreife wird erst nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfungen verliehen. Beide Situationen haben unterschiedliche Konsequenzen und betreffen verschiedene Phasen deiner Ausbildung.

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