Ja, in Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) als Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist ein notwendiger Schritt, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Wenn diese Zulassung nicht erteilt wird, gilt die Prüfung als nicht bestanden.