Gilt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als Nichtbestehen der Prüfung zur Fachhochschulreife?

Antwort

Ja, in Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) als Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist ein notwendiger Schritt, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Wenn diese Zulassung nicht erteilt wird, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Gibt es in Hessen noch die Ausbildung zum Sozialpädagogen?

In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]