Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule?

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In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Die Abschlussprüfung der Fachoberschule wird erst am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts abgelegt.

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