Ja, in Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung. Die Fachhochschulreife wird in der Regel erst nach erfolgreichem Abschluss beider Ausbildungsabschnitte der FOS erlangt. Wenn die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfolgt, bedeutet dies, dass die Voraussetzungen für den Abschluss der Fachhochschulreife nicht erfüllt wurden.