Nein, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsangebot der Fachoberschule (FOS) in Hessen zählt nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem speziellen Ausbildungsangebot nicht erfüllt wurden. Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife bezieht sich hingegen auf das Nichtbestehen der Prüfungen, die am Ende der FOS abgelegt werden.