Ist eine Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A ein Nichtbestehen der Abschlussprüfung in Hessen?
Antwort vomJa, in Hessen gilt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der FOS. Das bedeutet, dass die Schüler*innen, die nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen werden, die Abschlussprüfung der FOS nicht bestanden haben.