Ist eine Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A ein Nichtbestehen der Abschlussprüfung in Hessen?

Antwort vom

Ja, in Hessen gilt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der FOS. Das bedeutet, dass die Schüler*innen, die nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen werden, die Abschlussprüfung der FOS nicht bestanden haben.