Ist die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen ein Nichtbestehen im Sinne der Fachhochschulreife?

Antwort

Ja, in Hessen bedeutet die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in der Regel, dass du die Fachhochschulreife nicht erlangt hast. Die Fachhochschulreife setzt voraus, dass beide Ausbildungsabschnitte erfolgreich abgeschlossen werden. Wenn du den ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfolgreich abschließt und somit nicht zum zweiten Abschnitt zugelassen wirst, gilt dies als Nichtbestehen im Sinne der Fachhochschulreife. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Schule oder dem zuständigen Schulamt genauer zu informieren, um spezifische Details und mögliche Alternativen zu erfahren.

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