In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A nicht automatisch als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung. Die Fachhochschulreifeprüfung wird in der Regel am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts abgelegt. Wenn du nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wirst, bedeutet das, dass du diesen Abschnitt nicht beginnen kannst, aber es bedeutet nicht, dass du die Prüfung nicht bestanden hast, da du sie noch nicht abgelegt hast. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Voraussetzungen der jeweiligen Schule oder des Schulamts zu überprüfen, da es spezifische Bestimmungen geben kann. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Hessischen Kultusministeriums: [Hessisches Kultusministerium](https://kultusministerium.hessen.de).