Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Form A in Hessen als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung?

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In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Form A nicht als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Die Fachhochschulreifeprüfung selbst wird erst am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts abgelegt.

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