Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Organisationsform A in Hessen als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung?

Antwort

Ja, in Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule in der Organisationsform A als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung. Die Fachhochschulreifeprüfung umfasst sowohl den schulischen als auch den praktischen Teil der Ausbildung. Wenn die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt sind, gilt dies als Nichtbestehen der Prüfung.

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