Zählt das Nichtzugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife?

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Ja, in Hessen zählt das Nichtzugelassenwerden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) als Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen für den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt werden, gilt dies als nicht bestandene Prüfung. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Regelungen der jeweiligen Schule oder des Schulamts zu überprüfen, um genaue Informationen zu erhalten.

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