Zählt das Nichtzugelassenwerden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife?

Antwort vom

Ja, wenn du zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen nicht zugelassen wirst, gilt dies als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife. In der Regel bedeutet dies, dass du die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt hast, was als Nichtbestehen der Prüfung gewertet wird. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Schule oder dem zuständigen Schulamt genauer zu informieren, um spezifische Details und mögliche Optionen zu erfahren.

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