In Hessen werden Professoren grundsätzlich mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt; maßgeblich ist dabei die allgemeine beamtenrechtliche Altersgrenze des Land...
Muss das Nichtbestehen der Abiturprüfung in Hessen schriftlich mitgeteilt werden?
Antwort vomJa, in Hessen wird das Bestehen der Abiturprüfung schriftlich mitgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis, das die Ergebnisse der Prüfungen und die Gesamtnote enthält. Dieses Zeugnis wird in der Regel in einer feierlichen Veranstaltung überreicht.