Muss das Nichtbestehen der Abiturprüfung in Hessen schriftlich mitgeteilt werden?

Antwort

Ja, in Hessen wird das Bestehen der Abiturprüfung schriftlich mitgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis, das die Ergebnisse der Prüfungen und die Gesamtnote enthält. Dieses Zeugnis wird in der Regel in einer feierlichen Veranstaltung überreicht.

Kategorie: Bildung Tags: Abitur Mitteilung Hessen
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