In Hessen wird der zweite Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) als Teil des gesamten Bildungsgangs zur Erlangung der Fachhochschulreife betrachtet. Wenn jemand nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wird, bedeutet das, dass die Person den Bildungsgang nicht erfolgreich abgeschlossen hat. Dies wird in der Regel nicht als "Nichtbestehen der Abschlussprüfung" bezeichnet, da es sich um eine Nichtzulassung handelt und nicht um ein Nichtbestehen einer spezifischen Prüfung. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, die zuständige Schulbehörde oder die FOS direkt zu kontaktieren.