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Zählt ein Nicht-Zugelassenwerden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS in Hessen als Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife?
Antwort vomIn Hessen wird der Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (FOS) in der Regel in zwei Ausbildungsabschnitten durchgeführt. Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst die Klasse 11, die sowohl schulische als auch praktische Anteile beinhaltet. Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst die Klasse 12, die hauptsächlich schulisch ist und mit einer Abschlussprüfung endet. Wenn ein Schüler nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wird, bedeutet dies, dass er die Voraussetzungen für den Übergang von der Klasse 11 in die Klasse 12 nicht erfüllt hat. Dies wird in der Regel als Nichtbestehen des ersten Ausbildungsabschnitts betrachtet, aber nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife, da diese Prüfung erst am Ende der Klasse 12 stattfindet. Das Nichtbestehen des ersten Ausbildungsabschnitts kann jedoch dazu führen, dass der Schüler die Fachhochschulreife nicht erlangen kann, da er nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Es ist also ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Fachhochschulreife, aber nicht die Abschlussprüfung selbst. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, die Schulordnung der jeweiligen Fachoberschule oder das zuständige Schulamt zu konsultieren.
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