Zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife?

Antwort vom

Nein, das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) zählt in der Regel nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife. Es bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den nächsten Abschnitt nicht erfüllt wurden. Die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife findet normalerweise am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts statt.

Verwandte Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für die FOS-Reife nach Klasse 10 am Gymnasium in NRW?

Am Gymnasium in NRW bekommst du die Fachoberschulreife nach Klasse 10 grundsätzlich mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. Entscheidend ist also nicht ein eigener extra Antrag, sondern d...