Nein, das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) zählt in der Regel nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife. Es bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den nächsten Abschnitt nicht erfüllt wurden. Die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife findet normalerweise am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts statt.