Zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als nicht bestandene Abschlussprüfung der Fachoberschule?
Antwort vomIn Hessen zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) nicht als nicht bestandene Abschlussprüfung. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt erfolgt in der Regel nach erfolgreichem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts (Klasse 11). Wenn die Zulassung nicht erteilt wird, bedeutet dies, dass die Anforderungen des ersten Ausbildungsabschnitts nicht erfüllt wurden, aber es wird nicht als nicht bestandene Abschlussprüfung gewertet.