Eine Lehrkraft kann sich in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Weiteres weigern, Unterricht zu halten, da sie durch ihren Arbeitsvertrag bzw. das Beamtenverhältnis zur Dienstleistung verpf... [mehr]
Nein, eine Lehrkraft darf sich in der Regel nicht weigern, bestimmte Teilnehmende (TN) zu unterrichten, nur weil sie sich von diesen ungerecht beurteilt fühlt oder eine Doppelmoral wahrnimmt. Die professionelle Aufgabe einer Lehrkraft ist es, alle Lernenden unabhängig von persönlichen Empfindungen oder subjektiven Bewertungen zu unterrichten und zu fördern. Sollte die Situation jedoch so belastend sein, dass ein objektiver und fairer Unterricht nicht mehr möglich erscheint, sollte die Lehrkraft das Gespräch mit der Schulleitung oder einer Vertrauensperson suchen. Gemeinsam können dann Lösungen gefunden werden, etwa durch Mediation, Supervision oder andere unterstützende Maßnahmen. Ein eigenmächtiges Verweigern des Unterrichts wäre arbeitsrechtlich problematisch und könnte dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Lehrkraft kann sich in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Weiteres weigern, Unterricht zu halten, da sie durch ihren Arbeitsvertrag bzw. das Beamtenverhältnis zur Dienstleistung verpf... [mehr]
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Um eine Brücke vom Thema „Beurteilung“ zum Thema „soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern“ zu schlagen, kannst du folgenden Ansatz wählen: Beurt... [mehr]
Wahrnehmungsfehler und -verzerrungen spielen im Fahrschulunterricht eine wichtige Rolle, da sie die Beurteilung von Fahrschülern durch Fahrlehrer beeinflussen können. Hier einige typische Wa... [mehr]