Wo steht, dass eine Lehrkraft in Hessen die Tasche eines Schülers durchsuchen darf?

Antwort

In Hessen ist die Durchsuchung von Taschen durch Lehrkräfte im Schulgesetz geregelt. Konkret findest du die entsprechenden Bestimmungen im Hessischen Schulgesetz (HSchG). Dort ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Lehrkräfte die Taschen von Schülern durchsuchen dürfen. Ein wichtiger Punkt ist, dass solche Durchsuchungen nur dann zulässig sind, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass sich in der Tasche verbotene oder gefährliche Gegenstände befinden. Zudem müssen die Persönlichkeitsrechte der Schüler gewahrt bleiben. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut der Regelungen kannst du das Hessische Schulgesetz einsehen, das online verfügbar ist: [Hessisches Schulgesetz](https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2017rahmen).

Kategorie: Bildung Tags: Lehrkraft Tasche Hessen
Frage stellen und sofort Antwort erhalten