Muss ein Lehrer seinem Schulleiter eine Lernkontrolle vorzeigen?

Antwort

Ob ein Lehrer seinem Schulleiter eine Lernkontrolle (z. B. Klassenarbeit, Test) vorzeigen muss, hängt von den jeweiligen schulrechtlichen Vorgaben des Bundeslandes und den internen Regelungen der Schule ab. In der Regel gilt: - **Schulleitungen haben das Recht zur Aufsicht und Kontrolle**: Sie sind für die Qualitätssicherung und die Einhaltung der schulischen Vorgaben verantwortlich. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich stichprobenartig oder bei konkretem Anlass Lernkontrollen, Aufgabenstellungen und Korrekturen zeigen zu lassen. - **Dienstanweisungen oder Schulordnungen**: Oft ist in Dienstanweisungen oder in der Schulordnung geregelt, dass Klassenarbeiten vorab oder nach der Korrektur der Schulleitung oder Fachkonferenz vorgelegt werden müssen, z. B. zur Genehmigung oder Qualitätssicherung. - **Vertrauensverhältnis**: Im Alltag wird das Recht der Schulleitung meist nur stichprobenartig oder bei besonderen Anlässen (z. B. Beschwerden von Eltern) ausgeübt. **Fazit:** Ein generelles, immerwährendes Vorzeigegebot gibt es meist nicht, aber die Schulleitung hat das Recht, Lernkontrollen einzusehen und kann dies anordnen. Lehrkräfte sind dann verpflichtet, dem nachzukommen. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der Kultusministerien der Bundesländer oder bei Lehrerverbänden wie dem [VBE](https://www.vbe.de/) oder [GEW](https://www.gew.de/).

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