Es ist in der Regel nicht sinnvoll, als Lehrer ausschließlich gute Noten zu vergeben. Noten sollen die Leistungen der Schüler objektiv und differenziert widerspiegeln. Wenn nur gute Noten v... [mehr]
Ja, als verbeamteter Lehrer kannst du grundsätzlich frühzeitig in den Ruhestand gehen, allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen und Regelungen zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind: **1. Regelaltersgrenze:** Die reguläre Altersgrenze für den Ruhestand liegt derzeit meist bei 67 Jahren (je nach Geburtsjahr kann sie auch etwas niedriger sein). **2. Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag:** Du kannst auf eigenen Antrag frühzeitig in den Ruhestand gehen, in der Regel ab dem 63. Lebensjahr. In manchen Bundesländern ist dies auch schon ab 62 möglich. Für jeden Monat, den du vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst, wird deine Pension dauerhaft gekürzt (Abschlag von 0,3 % pro Monat, maximal 14,4 %). **3. Dienstunfähigkeit:** Solltest du aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig werden, kannst du unabhängig vom Alter in den Ruhestand versetzt werden. Auch hier kann es zu Abschlägen kommen, wenn du das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. **4. Sonderregelungen:** Es gibt in einigen Bundesländern Sonderregelungen, z. B. für Schwerbehinderte oder für bestimmte Jahrgänge. Auch hier kann ein früherer Ruhestand möglich sein, oft mit geringeren Abschlägen. **Fazit:** Ein frühzeitiger Ruhestand ist möglich, aber mit finanziellen Einbußen verbunden. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und persönlicher Situation variieren. Es empfiehlt sich, eine individuelle Beratung bei der zuständigen Personalstelle oder dem Landesamt für Besoldung und Versorgung in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der [Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)](https://www.gew.de/) oder beim [Deutschen Beamtenbund (dbb)](https://www.dbb.de/).
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