Eine Lehrkraft kann sich in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Weiteres weigern, Unterricht zu halten, da sie durch ihren Arbeitsvertrag bzw. das Beamtenverhältnis zur Dienstleistung verpf... [mehr]
Die Teilnahme an der Zusatzqualifikation für Berufssprachkurse kann verschiedene Kompetenzen als Lehrkraft erweitern. Dazu gehören: 1. **Fachliche Sprachkompetenz**: Vertiefung der Kenntnisse in der Fachsprache, um den Lernenden spezifische Terminologie und Ausdrucksweisen beizubringen. 2. **Didaktische Fähigkeiten**: Entwicklung von Methoden und Strategien, um Sprachkurse effektiv zu gestalten und auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden einzugehen. 3. **Interkulturelle Kompetenz**: Verbesserung des Verständnisses für kulturelle Unterschiede und deren Einfluss auf das Lernen und Lehren. 4. **Diagnose- und Förderkompetenz**: Fähigkeit, den Sprachstand der Teilnehmenden zu analysieren und gezielte Fördermaßnahmen zu entwickeln. 5. **Kommunikative Fähigkeiten**: Stärkung der eigenen Kommunikationsfähigkeiten, um den Unterricht interaktiv und ansprechend zu gestalten. Persönliche Schwerpunkte könnten beispielsweise die Integration von digitalen Medien in den Unterricht oder die Förderung von Selbstlernstrategien bei den Teilnehmenden sein.
Eine Lehrkraft kann sich in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Weiteres weigern, Unterricht zu halten, da sie durch ihren Arbeitsvertrag bzw. das Beamtenverhältnis zur Dienstleistung verpf... [mehr]
Nein, eine Lehrkraft darf sich in der Regel nicht weigern, bestimmte Teilnehmende (TN) zu unterrichten, nur weil sie sich von diesen ungerecht beurteilt fühlt oder eine Doppelmoral wahrnimmt. Die... [mehr]
Ein Lernangebot ohne Lehrer als Lernbegleiter bezeichnet eine Lernform, bei der Lernende eigenständig und ohne direkte Unterstützung oder Anleitung durch eine Lehrperson lernen. Solche Angeb... [mehr]