Wer ist im Kontext von Kitas Klient, Kostenträger, Leistungsträger und politischer Entscheidungsträger?

Antwort

In Bezug auf Kindertagesstätten (Kitas) lassen sich die Begriffe wie folgt zuordnen: **Klient:** Das sind in erster Linie die Kinder, die die Kita besuchen, sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, da sie die Leistung in Anspruch nehmen. **Kostenträger:** Das sind diejenigen, die die Kosten für den Kita-Besuch tragen. In Deutschland sind das meist die Kommunen (Städte/Gemeinden), das jeweilige Bundesland und die Eltern (durch Elternbeiträge). Teilweise beteiligen sich auch der Bund oder andere öffentliche Stellen. **Leistungsträger:** Das sind die Träger der Kitas, also die Organisationen, die die Einrichtungen betreiben. Das können kommunale Träger (Stadt/Gemeinde), freie Träger (z. B. Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, die AWO, die Diakonie, [DRK](https://www.drk.de/), [Paritätischer Wohlfahrtsverband](https://www.der-paritaetische.de/)), kirchliche Träger oder private Träger sein. **Politischer Entscheidungsträger:** Das sind die politischen Gremien und Organe, die über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Finanzierung und Ausgestaltung der Kinderbetreuung entscheiden. Das sind auf kommunaler Ebene der Stadtrat oder Gemeinderat, auf Landesebene die Landesregierungen und Parlamente, und auf Bundesebene der Bundestag und die Bundesregierung. Zusammengefasst: - **Klient:** Kinder und Eltern - **Kostenträger:** Kommunen, Länder, Eltern (ggf. Bund) - **Leistungsträger:** Kita-Träger (kommunal, frei, kirchlich, privat) - **Politischer Entscheidungsträger:** Kommunalparlamente, Landesregierungen/-parlamente, Bundestag/Bundesregierung

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