Gilt ein IHK-Abschluss als staatlicher Abschluss gemäß Förderrichtlinien der Bremer Aufbaubank?

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Ein Abschluss an einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gilt in Deutschland grundsätzlich als öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss. Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, und ihre Prüfungen sowie die daraus resultierenden Abschlüsse (z. B. Fachwirt, Meister, Ausbilder) sind staatlich anerkannt. Im Kontext der Förderrichtlinien der Bremer Aufbaubank (BAB) ist in der Regel mit einem „staatlichen Abschluss“ ein Abschluss gemeint, der von einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten Stelle vergeben wird. Da die IHK-Prüfungen auf gesetzlichen Grundlagen beruhen und die Abschlüsse bundesweit anerkannt sind, werden sie in der Regel als „staatlicher Abschluss“ im Sinne solcher Förderrichtlinien anerkannt. Für eine verbindliche Auskunft empfiehlt sich jedoch ein Blick in die jeweils aktuelle Förderrichtlinie der Bremer Aufbaubank oder eine direkte Rückfrage bei der [Bremer Aufbaubank](https://www.bab-bremen.de/), da es je nach Förderprogramm spezifische Anforderungen geben kann.

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