Gesetzliche Grundlage für die Bewilligung des Ferienmonats beim BAföG?

Antwort

Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligung des Ferienmonats beim BAföG findet sich im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Konkret ist dies im § 15 Abs. 2a BAföG geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass Studierende auch während der vorlesungsfreien Zeit (Ferien) Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, sofern sie in dieser Zeit nicht erwerbstätig sind oder nur in geringem Umfang arbeiten. Weitere Informationen und den genauen Gesetzestext findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): [BAföG-Gesetzestext](https://www.bafög.de/de/bafoeg-gesetz-432.php).

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