Im Lehrvertrag sind bestimmte Fragen freiwillig geregelt, die jedoch nicht zwingend vorgeschrieben sind. Dazu gehören häufig: 1. **Probezeit**: Die Dauer und Bedingungen der Probezeit können freiwillig festgelegt werden2. **Urlaubsanspruch**: Der genaue Urlaubsanspruch kann individuell vereinbart werden, auch wenn gesetzliche Mindestansprüche bestehen. 3. **Zusätzliche Leistungen**: Regelungen zu zusätzlichen Leistungen wie Fahrtkostenerstattung oder Übernahme von Weiterbildungskosten. 4. **Arbeitszeiten**: Die genauen Arbeitszeiten können oft flexibel gestaltet werden. 5. **Vergütung**: Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann über die gesetzlichen Vorgaben hinaus individuell festgelegt werden. Es ist wichtig, dass beide Parteien, also der Ausbilder und der Auszubildende, sich über diese Punkte einig sind und sie im Vertrag festhalten.