Zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS als Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule oder Fachhochschulreife?

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Das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) wird in der Regel nicht als Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule oder Fachhochschulreife gewertet. Es bedeutet vielmehr, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und Schule variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Schule oder dem zuständigen Schulamt zu informieren, um spezifische Informationen zu erhalten.