Ist das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS in Hessen das Gleiche wie das Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife?

Antwort

Nein, das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen ist nicht dasselbe wie das Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife. Das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt bedeutet, dass du die Voraussetzungen, um in das zweite Jahr der FOS aufzusteigen, nicht erfüllt hast. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. unzureichende Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt. Das Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife hingegen bedeutet, dass du die Prüfungen am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts nicht bestanden hast und somit die Fachhochschulreife nicht erlangt hast. Beide Situationen haben unterschiedliche Konsequenzen und erfordern unterschiedliche Maßnahmen, um sie zu bewältigen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Gibt es in Hessen noch die Ausbildung zum Sozialpädagogen?

In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]