Ist das nicht Zugelassen werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen das gleiche wie das Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife?

Antwort

Nein, das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen ist nicht dasselbe wie das Nicht-Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt bedeutet, dass du die Voraussetzungen, um in das zweite Jahr der FOS zu wechseln, nicht erfüllt hast. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. unzureichende Leistungen im ersten Jahr oder das Nicht-Erfüllen bestimmter Anforderungen. Das Nicht-Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife hingegen bedeutet, dass du die Abschlussprüfungen am Ende der FOS nicht bestanden hast und somit die Fachhochschulreife nicht erlangt hast. Beide Situationen haben unterschiedliche Konsequenzen und erfordern unterschiedliche Maßnahmen, um sie zu bewältigen.

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