In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) nicht als eine nicht bestandene Abschlussprüfung. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung bezieht sich auf das endgültige Scheitern bei der Abschlussprüfung am Ende der Fachoberschule.