In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]
In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) nicht als eine nicht bestandene Abschlussprüfung. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung bezieht sich auf das endgültige Scheitern bei der Abschlussprüfung am Ende der Fachoberschule.
In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]
Ein Widerspruch gegen eine Prüfungsentscheidung, wenn ein Prüfling die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, erfolgt in der Regel wie folgt: 1. **Prüfungsbescheid prüfen:** N... [mehr]