Wann gilt die Fachhochschulreife in der FOS A in Hessen als nicht bestanden?

Antwort

In Hessen gilt die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (FOS) als nicht bestanden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Diese können je nach Schulordnung und spezifischen Regelungen variieren, aber im Allgemeinen gilt: 1. **Nicht ausreichende Noten**: Wenn du in den Prüfungsfächern nicht die erforderlichen Noten erreichst. In der Regel bedeutet dies, dass du in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) mindestens die Note "ausreichend" (4) haben musst und in den Nebenfächern ebenfalls keine ungenügenden Leistungen vorliegen dürfen. 2. **Nicht bestandene Abschlussprüfungen**: Wenn du die schriftlichen und/oder mündlichen Abschlussprüfungen nicht bestehst. Auch hier gibt es oft eine Mindestpunktzahl, die erreicht werden muss. 3. **Fehlende Praktikumszeiten**: In der Fachoberschule ist oft ein Praktikum Teil der Ausbildung. Wenn du die erforderlichen Praktikumszeiten nicht nachweisen kannst, kann dies ebenfalls zum Nichtbestehen führen. 4. **Fehlzeiten**: Eine zu hohe Anzahl an unentschuldigten Fehlzeiten kann ebenfalls dazu führen, dass du die Fachhochschulreife nicht bestehst. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen deiner Schule oder des hessischen Kultusministeriums zu kennen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Hessischen Kultusministeriums: [Hessisches Kultusministerium](https://kultusministerium.hessen.de).

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