Wann und wie ist die Fachhochschulreife nicht bestanden in der Fachoberschule A in Hessen?

Antwort

In Hessen gibt es bestimmte Voraussetzungen und Prüfungen, die erfüllt bzw. bestanden werden müssen, um die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (FOS) zu erlangen. Die Fachhochschulreife gilt als nicht bestanden, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen zutreffen: 1. **Nicht ausreichende Noten**: In den schriftlichen und mündlichen Prüfungen müssen bestimmte Mindestnoten erreicht werden. Wenn die Noten in den Prüfungsfächern nicht ausreichen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 2. **Nicht bestandene Prüfungen**: Wenn eine oder mehrere der schriftlichen oder mündlichen Prüfungen nicht bestanden werden, kann dies dazu führen, dass die Fachhochschulreife insgesamt nicht erlangt wird. 3. **Fehlende Praktikumszeiten**: In der Fachoberschule ist oft ein Praktikum Teil der Ausbildung. Wenn die erforderlichen Praktikumszeiten nicht vollständig oder nicht erfolgreich absolviert wurden, kann dies ebenfalls dazu führen, dass die Fachhochschulreife nicht erlangt wird. 4. **Nicht ausreichende Gesamtleistung**: Die Gesamtleistung, bestehend aus den schulischen Leistungen und den Prüfungsleistungen, muss den Anforderungen entsprechen. Wenn die Gesamtleistung nicht ausreicht, wird die Fachhochschulreife nicht zuerkannt. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Schulform und spezifischer Fachrichtung variieren. Es ist daher ratsam, die Prüfungsordnung der jeweiligen Fachoberschule in Hessen zu konsultieren oder sich direkt bei der Schule zu informieren. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Website des Hessischen Kultusministeriums: [Hessisches Kultusministerium](https://kultusministerium.hessen.de).

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