Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) ist zentrales Dokument für die frühkindliche Bildung in Hessen. Er legt die Grundlagen für die pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen fest. Die Bindung des BEP ergibt sich aus mehreren Aspekten: 1. **Rechtliche Grundlage**: Der BEP ist in das hessische Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) eingebettet und hat somit rechtliche Verbindlichkeit für die Träger von Kindertagesstätten. 2. **Pädagogische Leitlinien**: Der Plan bietet pädagogische Leitlinien und Ziele, die von den Fachkräften in der frühkindlichen Bildung umgesetzt werden sollen. Dies umfasst Aspekte wie die Förderung der individuellen Entwicklung, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und die Zusammenarbeit mit Eltern. 3. **Qualitätssicherung**: Der BEP dient der Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Einrichtungen sind angehalten, ihre Konzepte und Angebote an den Vorgaben des BEP auszurichten. 4. **Fortbildung und Unterstützung**: Der BEP wird regelmäßig aktualisiert und durch Fortbildungsangebote für Fachkräfte unterstützt, um die Umsetzung der Inhalte zu gewährleisten. Insgesamt ist der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan ein verbindliches Instrument, das die Qualität und die Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung in Hessen sicherstellt.