Ist Beschäftigung vor der Berufsschule erlaubt?

Antwort

Ja, Beschäftigung vor der Berufsschule ist in der Regel erlaubt, solange sie die gesetzlichen Bestimmungen für Minderjährige beachtet. In Deutschland dürfen Jugendliche ab 15 Jahren während der Schul arbeiten, jedoch sind die Arbeitszeiten und die Art der Beschäftigung eingeschränkt. Es ist wichtig, dass die Arbeit die schulischen Verpflichtungen nicht beeinträchtigt und die gesetzlichen Vorgaben, wie die maximale Arbeitszeit und Pausenregelungen, eingehalten werden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde oder der Schule zu informieren.

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