In Berlin bilden vor allem spezialisierte Weiterbildungsinstitute aus, nicht „klassische Unternehmen“. Wenn du eine Ausbildung zum systemischen Coach suchst, sind in Berlin mehrere etablie...
Wann muss in Berlin in der 5. Klasse der Notenschutz für LRS-Kinder bei der Schulleitung beantragt werden?
Antwort vomIn Berlin muss der **Notenschutz für LRS in der 5. Klasse** **auf Antrag der Erziehungsberechtigten** bei der **Schulleitung** beantragt werden; eine **gesetzliche Antragsfrist (konkretes Datum)** ist dafür in § 16 Abs. 7 **Grundschulverordnung (GsVO)** nicht festgelegt. ([schulgesetz-berlin.de](https://schulgesetz-berlin.de/berlin/grundschulverordnung/teil-iv-foerdermassnahmen/sect-16-foerderung-bei-schwierigkeiten-im-lesen-und-rechtschreiben.php)) Wichtig für die 5. Klasse: - Notenschutz ist in **Jahrgang 5 und 6** nur bei **„stark ausgeprägten“** Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten möglich und wird **für die Dauer von einem Schuljahr** gewährt – praktisch bedeutet das: **rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres** beantragen, damit er von Anfang an bei Leistungsbewertungen berücksichtigt werden kann. ([schulgesetz-berlin.de](https://schulgesetz-berlin.de/berlin/grundschulverordnung/teil-iv-foerdermassnahmen/sect-16-foerderung-bei-schwierigkeiten-im-lesen-und-rechtschreiben.php)) - Offizielle Berliner Info: Notenschutz kann von den Erziehungsberechtigten **bei der Schulleitung** beantragt werden. ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/lernschwierigkeiten/lese-und-rechtschreibschwierigkeiten/))
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