Nein, in Deutschland sind nicht in allen Bundesländern alle Lehrer verbeamtet. Die Verbeamtung von Lehrern ist Ländersache und wird unterschiedlich gehandhabt: - In den meisten Bundeslä... [mehr]
In Bayern ist die sogenannte „Kollegstufe“ die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12 am Gymnasium). Lehrkräfte an Realschulen haben in der Regel das Lehramt für Realschulen studiert und das entsprechende Staatsexamen abgelegt. Um an der Kollegstufe (also in der gymnasialen Oberstufe) unterrichten zu dürfen, ist grundsätzlich die Lehrbefähigung für das Gymnasium erforderlich. Ein nachträglicher Erwerb der Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe ist möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft: 1. **Erweiterungsprüfung**: Lehrkräfte mit dem Realschullehramt können eine Erweiterungsprüfung für das Gymnasium ablegen. Dafür müssen sie in der Regel zusätzliche Studienleistungen und Prüfungen absolvieren, um die gymnasiale Lehrbefähigung zu erlangen. 2. **Zweite Staatsprüfung**: Alternativ besteht die Möglichkeit, ein weiteres Referendariat für das Gymnasium zu absolvieren und die Zweite Staatsprüfung für das Gymnasiallehramt abzulegen. 3. **Seiteneinstieg und Sonderregelungen**: In Mangelfächern oder bei besonderem Bedarf kann es Sonderregelungen geben, die einen Seiteneinstieg ermöglichen. Diese sind jedoch an bestimmte Voraussetzungen und oft an eine Nachqualifizierung gebunden. **Fazit:** Ein direkter Wechsel von der Realschule in die gymnasiale Oberstufe ist ohne zusätzliche Qualifikation nicht möglich. Es gibt aber Wege, die Qualifikation nachträglich zu erwerben, etwa durch eine Erweiterungsprüfung oder ein weiteres Referendariat. Genauere Informationen und Beratung bietet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/ Dort findest du auch aktuelle Hinweise zu den Voraussetzungen und Verfahren.
Nein, in Deutschland sind nicht in allen Bundesländern alle Lehrer verbeamtet. Die Verbeamtung von Lehrern ist Ländersache und wird unterschiedlich gehandhabt: - In den meisten Bundeslä... [mehr]
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
Ob Herr Appel ein guter Lehrer ist, lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel seinem Fachwissen, seiner Unterrichtsmethodik, seinem... [mehr]
Ja, als verbeamteter Lehrer kannst du grundsätzlich frühzeitig in den Ruhestand gehen, allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen und Regelungen zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind... [mehr]
Es ist in der Regel nicht sinnvoll, als Lehrer ausschließlich gute Noten zu vergeben. Noten sollen die Leistungen der Schüler objektiv und differenziert widerspiegeln. Wenn nur gute Noten v... [mehr]
Zu einem Lehrer namens Roolf, der um 1950 in Friemersheim unterrichtete, liegen in allgemein zugänglichen Quellen keine spezifischen Informationen vor. Es handelt sich vermutlich um eine lokalhis... [mehr]
Ein Lehrer mit dem Herz am rechten Fleck – und einem Notenschlüssel, der nur die Eins kannte. Für ihn war jeder Schüler ein Genie, jeder Aufsatz ein Meisterwerk. Doch als die Schu... [mehr]
Eine formelle und respektvolle Mitteilung an den Schulleiter ist in diesem Fall angebracht. Am besten verfasst du ein kurzes, höfliches Schreiben (per Brief oder E-Mail), in dem du den Wechsel an... [mehr]