Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
Eine formelle und respektvolle Mitteilung an den Schulleiter ist in diesem Fall angebracht. Am besten verfasst du ein kurzes, höfliches Schreiben (per Brief oder E-Mail), in dem du den Wechsel ankündigst und um Unterstützung bei den weiteren Schritten bittest. Hier ein Beispiel, wie du das formulieren könntest: --- Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Schulleiters], hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass mein Sohn [Name, Klasse] die [Name der Schule] zum [Datum, z.B. 30.06.2024] verlassen wird, da wir nach Bayern umziehen und er dort eine neue Schule besuchen wird. Ich bitte Sie, uns bezüglich der notwendigen Formalitäten (z.B. Zeugnisse, Abmeldung) zu unterstützen und danke Ihnen und dem Kollegium herzlich für die bisherige Betreuung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] --- So ist alles Wichtige enthalten, und der Schulleiter kann die nächsten Schritte einleiten.
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
In Bayern ist die sogenannte „Kollegstufe“ die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12 am Gymnasium). Lehrkräfte an Realschulen haben in der Regel das Lehramt für Realsch... [mehr]