Die Aufsichtspflicht in der Offenen Ganztagsschule (OGS) an Grundschulen umfasst die Verantwortung der Betreuer, die Sicherheit und das Wohl der Kinder während der Betreuungszeiten zu gewährleisten. Diese Pflicht beginnt in der Regel mit der Ankunft der Kinder in der OGS und endet, wenn sie die Einrichtung verlassen. Die Aufsichtspflicht beinhaltet, dass die Betreuer: 1. **Auf die Sicherheit der Kinder achten**: Dazu gehört die Vermeidung von Gefahren und das Eingreifen bei Konflikten. 2. **Die Kinder beaufsichtigen**: Dies geschieht sowohl in den Räumlichkeiten der OGS als auch im Außenbereich, wenn Aktivitäten im Freien stattfinden. 3. **Auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen**: Dazu gehört die Unterstützung bei den Hausaufgaben und die Förderung sozialer Interaktionen. Es ist wichtig, dass die OGS-Mitarbeiter gut ausgebildet sind und klare Regeln und Strukturen für die Betreuung aufstellen, um die Aufsichtspflicht effektiv zu erfüllen. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung oder zu rechtlichen Aspekten kann es sinnvoll sein, sich an die zuständige Schulbehörde oder einen Fachanwalt für Bildungsrecht zu wenden.