Muss eine Beschäftigung zwischen Schule und Ausbildung pflichtig abgerechnet werden?

Antwort

Ja, eine Beschäftigung zwischen Schule und Ausbildung muss in der Regel pflichtig abgerechnet werden. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie die Art der Beschäftigung (z.B. Minijob, kurzfristige Beschäftigung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) und die Dauer der Tätigkeit. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer zu beachten. Weitere Informationen dazu findest du auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit: - [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de) - [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de)

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