Welche Einkunftsarten hat ein Apotheker?

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Die Einkünfte eines Apothekers fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Dies gilt insbesondere für selbstständige Apotheker, die eine eigene Apotheke betreiben. Angestellte Apotheker hingegen erzielen "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" gemäß § 19 EStG.

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