Wann gibt es einen Verzicht auf Losvergabe in NRW?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) kann auf die Losvergabe verz werden, wenn bestimmte Voraussetzungen sind. Dies ist häufig der Fall bei: 1. **Direktvergabe**: Bei Aufträgen unterhalb bestimmter Schwellenwerte kann der Auftraggeber direkt vergeben, ohne ein Losverfahren durchzuführen. 2. **Eindeutige Fachlichkeit**: Wenn nur ein Anbieter in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen, kann auf die Losvergabe verzichtet werden. 3. **Dringlichkeit**: Bei dringenden Fällen, in denen eine schnelle Beschaffung notwendig ist, kann ebenfalls auf die Losvergabe verzichtet werden. 4. **Vertragserweiterungen**: Bei der Erweiterung bestehender Verträge kann auf die Losvergabe verzichtet werden, wenn dies im ursprünglichen Vertrag vorgesehen war. Es ist wichtig, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zu beachten, die in den Vergabegesetzen und -ordnungen festgelegt sind.

Kategorie: Bauwesen Tags: Verzicht Losvergabe NRW
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