In den **Muster-Richtlinien für den Bau von Turn- und Sporthallen** (oft als „Muster-Sportstättenbaurichtlinie“ oder „Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Ve... [mehr]
Für Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die maßgebliche Richtlinie zur Ausstattung von Sporthallen, einschließlich der erforderlichen Anzahl von Duschen, die **"Richtlinien für den Bau von Sporthallen" (Sporthallenrichtlinien NRW)**. Diese werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Konkret findest du die Vorgaben zur Anzahl der Duschen in den **"Muster-Richtlinien für den Bau von Turn- und Sporthallen"** (oft auch als "Muster-Sportstättenbaurichtlinie" bezeichnet) sowie in den **Schulbaurichtlinien NRW**. Die wichtigsten Punkte sind: - **Für Sporthallen mit einer Halleneinheit (Ein-Feld-Halle):** Es werden in der Regel **mindestens 4 Duschen pro Umkleide** (jeweils für Damen und Herren) gefordert. - **Für größere Hallen (z. B. Drei-Feld-Hallen):** Die Anzahl der Duschen erhöht sich entsprechend der Nutzerzahl, meist auf **mindestens 6 Duschen pro Umkleide**. - **Barrierefreiheit:** Es muss mindestens eine barrierefreie Dusche vorhanden sein. Die genauen Zahlen können je nach Nutzung (Schulsport, Vereinssport, Wettkampfbetrieb) und Größe der Halle variieren. Die **DIN 18032** (Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung) und die **Schulbaurichtlinie NRW** ergänzen diese Vorgaben. **Quellen und weitere Informationen:** - [Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW – Sportstättenbau](https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/sportstaettenbau) - [Schulbaurichtlinie NRW (PDF)](https://www.schulministerium.nrw/schulbau) - [DIN 18032 – Sporthallen](https://www.beuth.de/de/norm/din-18032-1/1278571) **Zusammenfassung:** Die erforderliche Anzahl von Duschen in Turnhallen in NRW wird durch die Sporthallenrichtlinien NRW, die Schulbaurichtlinie NRW und die DIN 18032 geregelt. Für eine Ein-Feld-Halle sind mindestens 4 Duschen pro Umkleide üblich, bei größeren Hallen entsprechend mehr.
In den **Muster-Richtlinien für den Bau von Turn- und Sporthallen** (oft als „Muster-Sportstättenbaurichtlinie“ oder „Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Ve... [mehr]
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