Zu welcher Kostengruppe nach DIN 276 zählt die Baufeldfreimachung (Holzung)?

Antwort

Die Baufeldfreimachung, zu der auch die Holzung (also das Entfernen von Bäumen und Sträuchern) gehört, wird nach DIN 276 der **Kostengruppe 200 – Herrichten und Erschließen** zugeordnet. Genauer fällt sie unter die **Kostengruppe 211 – Vorbereitende Maßnahmen**. Hierzu zählen unter anderem: - Abbruch- und Rückbauarbeiten - Räumung des Baufeldes (inklusive Holzung) - Bodenaustausch - Entfernen von Bewuchs Weitere Informationen zur DIN 276 findest du beispielsweise auf der Seite des [DIN e.V.](https://www.din.de/de) oder bei [Baulexikon.de](https://www.baulexikon.de/din-276/).

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