Gehören GaLaBau-Leistungen zu Bauleistungen oder Lieferungen?

Antwort

Im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) unterscheidet man grundsätzlich zwischen Bauleistungen und Lieferungen: **Bauleistungen** umfassen alle Arbeiten, die mit der Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken im Zusammenhang stehen (§ 1 VOB/B). Im GaLaBau sind das zum Beispiel: - Pflasterarbeiten - Wegebau - Erdarbeiten - Zaunbau - Pflanzarbeiten - Bau von Terrassen, Mauern, Teichen usw. **Lieferungen** beziehen sich auf das reine Liefern von Materialien, ohne dass eine Montage oder Verarbeitung vor Ort erfolgt. Beispiele: - Lieferung von Pflanzen, ohne Einpflanzen - Lieferung von Pflastersteinen, ohne Verlegen - Lieferung von Erde, Kies, Rindenmulch usw. **Wichtige Unterschiede:** - Für Bauleistungen gilt in der Regel die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). - Für Lieferungen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bzw. das Kaufrecht. **Fazit:** Ob eine Leistung im GaLaBau als Bauleistung oder Lieferung gilt, hängt davon ab, ob nur Material geliefert wird (Lieferung) oder ob auch eine Verarbeitung/Montage vor Ort erfolgt (Bauleistung). Oft werden beide Leistungen kombiniert angeboten. Weitere Infos findest du z.B. beim [Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL)](https://www.galabau.de/).

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