Welcher Mindestabstand ist bei einer F90 Promat-Durchführung durch eine Leichtbauwand einzuhalten?

Antwort

Der Mindestabstand zwischen zwei F90 Promat-Durchführungen (z. B. Kabel- oder Rohrabschottungen) durch eine Leichtbauwand richtet sich nach den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) bzw. der Europäischen Technischen Bewertung (ETA) des jeweiligen Abschottungssystems sowie nach den Anforderungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und den Herstellervorgaben. Typischerweise gilt: - **Mindestabstand zwischen zwei Abschottungen gleicher Art:** In der Regel mindestens 100 mm (10 cm). - **Mindestabstand zu anderen Bauteilen (z. B. Ständerprofilen):** Meist mindestens 50 mm. - **Mindestabstand zum Wandrand:** Ebenfalls meist mindestens 50 mm. Diese Werte können je nach System und Zulassung abweichen. Es ist zwingend erforderlich, die **jeweilige Zulassung/ETA des verwendeten Promat-Systems** zu beachten, da dort die exakten Abstände verbindlich geregelt sind. **Wichtige Hinweise:** - Werden die Mindestabstände unterschritten, kann die Feuerwiderstandsdauer (F90) nicht mehr gewährleistet sein. - Bei mehreren Durchführungen oder Kombinationen verschiedener Abschottungen können besondere Anforderungen gelten. **Quellen und weitere Informationen:** - [Promat Deutschland – Zulassungen und technische Dokumente](https://www.promat.com/de-de/brands/promat/) - [Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)](https://www.is-argebau.de/) **Fazit:** Der Mindestabstand beträgt in der Regel **mindestens 100 mm** zwischen zwei F90 Promat-Durchführungen durch eine Leichtbauwand, sofern die Zulassung des Systems nichts anderes vorschreibt. Immer die aktuelle Zulassung und die Montageanleitung des Herstellers beachten!

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